Lohndumping ist an der Tagesordnung

Die Tarifpolitik des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland

Einige Zeitarbeitsunternehmen gehören der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA an. Deren Tariffähigkeit wurde bereits häufiger angezweifelt.

In den Sendungen "Report Mainz" (10. 12. 2007, 21.45 Uhr, SWR) und "Kontraste" (2. 10. 2008, 21.45 Uhr, ARD) wurde bereits über das von den Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (kurz: CGZP) praktizierte Lohndumping berichtet. Viele Haus- und Flächentarifverträge, die bei dieser Gewerkschaft überdurchschnittlich häufig üblich sind, sehen Stundenlöhne vor, die gegen die guten Sitten verstoßen.

Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz

Seit 1. 1. 2004 gilt in der Bundesrepublik der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer festangestellten Arbeitnehmern im Entleihbetrieb gleichzustellen sind. Leider hat der Gesetzgeber jedoch eine Lücke gelassen, die sich die CGZP und einige andere Zeitarbeitsunternehmen zunutze machen: "Von diesem Grundsatz kann nur durch einen Tarifvertrag abgewichen werden."

Die Abweichungen nach unten sind jedoch enorm. ProduktionshelferInnen erhielten statt 12 € Stundenlohn, den die festangestellten Kollegen erhalten haben, lediglich Stundenlöhne von weniger als 5 €.

Keine Stellungnahme seitens der Gewerkschaft

Reaktionen erfolgen meist nicht, oder wenn, wird alles abgestritten bzw. beschönigt. Eine offizielle, sinnvolle Stellungnahme ist jedenfalls nicht zu bekommen.

Mittlerweile sind die Stundenlöhne zwar angehoben worden, dennoch verstoßen die Löhne weiterhin gegen die guten Sitten. Ein Journalist, der sich als Produktionshelfer ausgab und sich für eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma interessierte, die der CGZP angehört, sollte nun 6,34 € Stundenlohn erhalten, was immer noch 1,16 € unter dem geforderten Mindestlohn von 7,50 € liegt.

Lohnvergleich

Ein Produktionshelfer, der nach dem Tarifvertrag der IG Metall 12 € Stundenlohn erhält, verdient monatlich, abhängig von Wochenarbeitszeit (35 oder 40 Std.) und Anzahl der Arbeitstage (20 bis 23), zwischen 1.680 € und 2.208 € Bruttoarbeitslohn pro Monat, wobei hier Schichtzulagen und eventuell weitere Zulagen wie etwa Wochenend- und Feiertagszuschläge unberücksichtigt bleiben.

Ein Leiharbeitnehmer hingegen, der unter den gleichen Bedingungen arbeitet wie der festangestellte Kollege, würde bei Stundenlöhnen von 5,80 €, 6,34 € und 7,50 € folgendes monatliches Bruttoentgelt erhalten:

  • Stundenlohn 5,80 €: 812 € bis 1.067,20 €
  • Stundenlohn 6,34 €: 915,60 € bis 1.166,56 €
  • Stundenlohn 7,50 €: 1.050 € bis 1.380 €

Selbst wenn das Zeitarbeitsunternehmen noch den gesetzlich vorgeschriebenen, aber dennoch häufig nicht gezahlten Verpflegungsmehraufwand von 6 € pro Arbeitstag zahlt, würde das Bruttogehalt um maximal 138 € steigen.

Die genannten Beträge werden von vielen festangestellten Arbeitnehmern schon mindestens netto verdient.

Der Fachkräftebereich

Wer denkt, dass kaufmännische oder gewerblich-technische Fachkräfte wesentlich mehr verdienen als un- oder angelernte Kräfte, irrt. Die Spanne schwankt gerade bei Zeitarbeitsunternehmen, die der CGZP angehören, zwischen 6,20 € und, wenn es hoch kommt, 11,05 €. Im Schnitt pendeln sich die Stundenlöhne für Fachkräfte jedoch bei knapp 10 € ein. Es sind zwar lt. Tarifvertrag Lohngruppen vorgesehen, die Stundenlöhne von 14–16 € vorsehen, aber bis dato ist kaum ein Leiharbeiter dort eingruppiert worden. Die Einstufungspraxis ist ohnehin sehr undurchsichtig und für Außenstehende kaum nachzuvollziehen.

Das Zeitkonto

Auf dieses Konto gehen alle Stunden, die über die monatlich festgelegte Arbeitszeit hinaus gehen. Ein Verfügungsrecht über angesammelte Stunden steht dem Leiharbeiter nicht oder nur in eingeschränktem Maße zu, so dass es zu weiteren finanziellen Einbußen kommen kann, insbesondere für den Fall, dass der Verleiher den Arbeitnehmer vorübergehend nicht bei einem Entleiher beschäftigen kann. Prof. Peter Schüren von der Uni Münster, der in beiden oben genannten Fernsehbeiträgen zu Wort kam, hat diese Praxis in beiden Fällen bemängelt.

Diverse Gerichtsverfahren

Bereits in mehreren Arbeitsgerichtsverfahren wurde die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt. Dennoch feiert die Gewerkschaft die Urteile auf seiner Homepage als einen Sieg für sich.

Einige Leiharbeitnehmer haben vor Gericht gegen ihre Zeitarbeitsfirma und das dort praktizierte Lohndumping geklagt – und Recht bekommen. Überraschenderweise sind die betreffenden Unternehmen dort recht schnell eingeknickt und haben die Bezahlung des Leiharbeitnehmers an jene festangestellter Arbeitnehmer angeglichen.

Konsequenzen für den Arbeitnehmer

Problematisch ist für den Fall von Arbeitslosigkeit, dass die Bemessungsgrundlage des ALG I von der Höhe des Bruttogehalts abhängt. Verdient ein Arbeitnehmer lediglich zwischen 850 € und 1.498 € brutto, ergibt sich hieraus ein sehr geringer Tagessatz für das Arbeitslosengeld, das auf den Monat hochgerechnet teilweise den Hartz IV-Regelsatz sogar noch unterschreiten dürfte.

Die Politik

Während Olaf Scholz (SPD) eine Eindämmung der Zeitarbeit und des Lohndumpings fordert, sieht Karl-Michael Laumann (CDU) keinen Handlungsbedarf für die Politik, "da man sich nicht in die Tarifautonomie der Gewerkschaften einmischen wolle".

Die letztgenannte Denkungsweise ist eher kurzsichtig. Die Politik klagt ständig, dass die Ausgaben für ALG II/Sozialgeld immer noch viel zu hoch seien. Viele Arbeitnehmer haben zwar Anspruch auf ALG I, aber bei den vorgenannten Dumpinglöhnen sind die Ansprüche an die Arbeitsagentur zu niedrig, so dass noch zusätzlich eine Aufstockung mit Hartz IV notwendig ist. Läge die Bezahlung jedoch deutlich über den genannten Billiglöhnen, würden automatisch die Ansprüche an die Arbeitsagentur steigen, so dass weniger Menschen zusätzlich zum Arbeitlosengeld auf Hartz IV angewiesen wären. Besonders prekär sind Fälle, in denen der Arbeitnehmer zwar einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, aber dennoch ergänzend auf Hartz IV angewiesen ist. Bei vernünftiger Tarif- und Lohnpolitik, die ein Leben unabhängig von staatlichen Hilfen ermöglicht, könnten die Kosten des Staates für ALG II/Sozialgeld erheblich gesenkt werden.

Weiters stellt sich die Frage, warum der Gleichstellungsgrundsatz von Leiharbeitern und Festangestellten in anderen europäischen Ländern wie etwa Belgien und Österreich bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird und warum dies nicht auch analog in der Bundesrepublik umgesetzt wird.

Alexandra Döll, Autorin, Marina Hong, Düsseldorf

Alexandra Döll - Persönliche Daten: geboren 1974 in Essen, wohnhaft ebendaFamilienstand: ledig, keine KinderAbitur 1993, anschließend ...

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